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Der Begriff der Prostitution lässt sich vom griechischen "porneia", was soviel wie Unzucht oder Hurerei bedeutet, herleiten. Ferner besteht eine Verbindung zum mittellateinischen "prostibilis", was "sich feil bieten" heißt. Dieser sowie weitere Begriffe wie "prostibulum" (Dirne, Bordell) oder "prostituta" (Dirne) sind gemäß dem Lexikon des Mittelalters in der Frühneuzeit aufgekommen.
Der auch gebräuchliche Ausdruck "gemeine weyber" war durchaus wörtlich gemeint. Die Prostituierten mussten nämlich jedem Freier zur Verfügung stehen. Frauenhäuser oder einzelne Prostituierte, die sich nur einem exklusiven Publikum vorbehalten wollten, wurden vom Stadtrat in der Regel hart angegangen.
Mittelalterliche Prostituierte sind ganz klar den Randständigen zuzuordnen. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch jugendliche Banden, Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn "in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht." Manche Prostituierte wurde durch künstlich herbeigeführte Verschuldung in eine sklavenähnliche Abhängigkeit versetzt.
Um ehrbare Frauen von Prostituierten unterscheiden zu können, mussten letztere sich oft einer Kleiderordnung unterwerfen, die ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorschrieb. Meistens waren diese Kennzeichnungen in den Schandfarben rot, gelb oder grün. Die Kleidervorschriften jeder Stadt waren allerdings verschieden. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem grünen Strich, in Frankfurt a. M. eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Gelb ist also nicht grundsätzlich die Farbe der Prostituierten; denn auch Juden wurden teilweise mit dieser Farbe gekennzeichnet.
Als häufigste Begründung, weshalb Frauen in die Prostitution gedrängt wurden, finden wir in der Armut. Das heißt aber nicht, dass diese eine Frau zwangsläufig in die Prostitution treiben musste. Als weitere Faktoren können sexuelles Fehlverhalten, wie wiederholter Ehebruch, voreheliche Schwangerschaft oder Vergewaltigung gesehen werden, denn wer sich solcher Vergehen schuldig machte, wurde bald als Hure bezeichnet. Obgleich es eigentlich verboten war, sind Fälle von Prostituierten bekannt, deren Eltern oder Ehemännern sie an ein Frauenhaus verkauft oder verpfändet hatten: "so ist eins ratsmeinung, ernnstlich und vestigelich, das hinfür kein frawenwirt, wirtin noch ymandt von iren wegen einich weibsbilde, das davor in dem gemeinen leben oder heusern wesentlich nit gwest wer, nicht kauffen, verpfenden noch drauff leyen sollen.[...] Auch soll hinfür der frawen wirt, wirtin oder ir gewalt wissentlich nit einnemen, herbergen oder halten einich frawen, die einen eeman hat oder die hie burgers kind sey."
Es soll auch Zuhälter gegeben haben, die auf dem Land umherzogen, wo sie Mädchen mit falschen Versprechungen - zum Beispiel, dass sie einem reichen Mann vorgestellt würden, der sich eine Frau suche - in die Stadt lockten, wo sie zur Prostitution gezwungen wurden.