Stadt im Mittelalter



Zunehmende Popularität erreichten die mittelalterlichen Städte, als ehemals Unfreie sich dort niederließen oder gleich ganz neue Siedlungen – etwa im Schutz von Burgen – gründeten. Dies lockte immer mehr Leibeigene aus dem Kreisgebiet an, die von ihren Grundherren im Getümmel der Ortschaften meist nicht gefunden wurden („Stadtluft macht frei“). Die meisten Städte in Mitteleuropa wurden im Mittelalter gegründet. Die unübersichtliche Enge in den Städten, in einem schmalen Haus in einer dunklen Gasse, hatte jedoch auch gravierende Nachteile: So breiteten sich Krankheiten oft rasend schnell aus. Dies war ein Grund dafür, dass in der Folgezeit nur noch wenige Städte neu gegründet wurden.

Mit der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität konnte sich ein wachsender Teil der Bevölkerung anderen Tätigkeiten als der Nahrungsproduktion widmen. Dies führte zur Arbeitsteilung und Spezialisierung, die Handwerk und Handel entstehen ließen. Der Markt als Ort des Warentausches und die Geldwirtschaft entfalteten sich als notwendige Konsequenzen. Die Zentren dieser neuen, neben die Agrarproduktion tretenden Wirtschaftweise entwickelten sich zu Städten. In ihnen spielten Handwerker und Kaufleute eine entscheidende Rolle, aber auch Bauern (Ackerbürger) lebten dort.
Um 800 bestanden in Deutschland nur wenige alte Römerstädte fort (z.B. Köln, Regensburg), denn den Franken, die überwiegend vom Ackerbau lebten, war die städtische Lebensweise fremd. Eine Wurzel, aus der neue Städte entstanden, war der Fernhandel mit Luxusgütern, der sich seit karolingischer Zeit entwickelte. Wo die Kaufleute entlang zogen und wo sie ihre Waren verkaufen wollten, brauchten sie befestigte Plätze, an denen sie diese lagern konnten. Hier entstand oft eine Siedlung, wo die Kaufleute zuerst gelegentlich, dann regelmäßig Märkte abhielten, die ihrerseits Handwerker aus der Nähe anzogen. Der Marktplatz wurde zum Zentrum einer neuen Stadt.
Der Grundherr des Gebiets, auf dem die Stadt entstand (oft ein Bischof, Herzog, Graf oder bei Reichsstädten der König) wurde zum Stadtherrn. Als solcher stieg seine Macht, denn er konnte in Marktgebühren und Zöllen neue Einnahmequellen erschließen und mit der Stadt sein Territorium befestigen. Viele Adlige begannen daher, planmäßig Städte anzulegen. Im 13. und 14. Jh. stieg die Zahl der Städte in Deutschland auf nahezu 3000 an. Allerdings hatten die meisten weniger als 1000 und nur zwölf mehr als 10 000 Einwohner. (Köln als größte Stadt hatte 30 000 Einwohner).

Mittelalterliche Stadtgründungen
Mit der Völkerwanderung verfielen die Städte in Mitteleuropa weitgehend. Beginnend mit dem Alemanneneinfall von 260 waren nach und nach zunächst die rechtsrheinischen Limesstädte zerstört worden. Bis zum 5. Jahrhundert eroberten die Germanen auch die Römerstädte am Rhein. Nur noch in wenigen Städten konnten sich geringe gallorömische Restbevölkerungen halten. Die Germanen selbst mieden die Städte und die von ihnen übrig gebliebenen Trümmerfelder als Siedlungsgebiete. Die bedeutenden Römerstädte blieben aber erhalten (z. B. Trier, Köln, Regensburg), wenn auch nicht in der Bausubstanz. Viele der alten Stadtkerne wurden im Frühmittelalter aufgegeben und Neugründungen am Rand der ehemaligen Zentren etabliert. Neue Stadtbefestigungen ersetzten die alten, viel zu groß gewordenen Mauern. Wichtigstes Element der Kontinuität waren die Funktionen als Bischofssitze. Diese Städte blieben religiöse und kulturelle Zentren, die die spätrömisch-christliche Tradition fortsetzten. Zunächst übernahmen Bischöfe viele Funktionen der ehemaligen römischen Verwaltungsbeamten.
Dennoch kam es im Verlauf des Frühmittelalters zu einem fast vollständigen Erlöschen des städtischen Lebens. Die neuen merowingischen Herrscher setzten vor allem in den Städten, die keine Bischofssitze waren, Grafen als Verwaltungsbeamte ein, die das umliegende Territorium kontrollieren sollten und dazu oft auf die in den Städten weiter bestehenden römischen Rechtstraditionen zurückgriffen. Die städtische Selbstverwaltung verschwand unter den Grafen zusehends. Nur in den Bischofsstädten wurden die überkommenen römischen Freiheitsrechte der Bürger von den Merowingern teilweise erhalten, um weiter von den Abgaben der Stadtbevölkerung zu profitieren. Dennoch wanderten im Frühmittelalter verstärkt Bewohner ab, während es kaum Zuwanderung aus dem germanischen Umland gab. Das zog Verödung nach sich, zum Teil bis zu einem Stand, in dem auf ehemals bebauten Stadtgebiet Ackerbau betrieben wurde.
Kaiserpfalz Goslar
In der Karolingerzeit ab dem 8. Jahrhundert entstanden Klöster in den Städten, die zu neuen wirtschaftlichen Schwerpunkten wurden, ohne jedoch eine Fortsetzung alter Handelstraditionen zu werden. Die römischen Stadtbürgerrechte und die Selbstverwaltung verschwanden in dieser Zeit vollkommen. Auch die Bischöfe herrschten nicht mehr aus der römischen Tradition heraus, sondern Kraft der vom König an sie verliehenen Rechte. Im weiteren Verlauf der karolingischen Epoche wurden zunächst Bischofsburgen, dann zunehmend auch Königshöfe und Pfalzen in den Städten errichtet. Dazu kamen einige wenige Neugründungen im karolingischen Kernland zwischen Seine und Rhein sowie an Flussufern und Handelswegen nach Norden, beispielsweise Gent, Antwerpen, Duisburg, Soest, Wik und Haithabu.
Unter den Ottonen setzte ab dem 10. Jahrhundert eine bescheidene Welle von Neugründungen ein. Um Herrschaftszentren, meist sächsische Grafensitze, bereits unter den Karolingern errichtete Pfalzen oder neu gegründete Bischofssitze wie Magdeburg, siedelten sich Händler an, die die Oberschicht mit Waren versorgten und sich in Gilden zu organisieren begannen. Solche Bischofs- oder Burgsiedlungen waren meist in zwei Teile mit eigenen Befestigungsanlagen geteilt: Die urbs mit dem Herrschaftssitz und das suburbium mit der Händlerbevölkerung. Beispiele für dieses Gliederung sind Frankfurt, Würzburg, Fritzlar und Erfurt.
Die Anzahl der Städte in Mitteleuropa blieb bis 1100 mit einigen hundert noch sehr gering, oft mit einem organisch gewachsenen Stadtgrundriss, in dem es oft große Freiflächen gab, auf denen Vieh gehalten wurde. Steinhäuser begannen erst ab dieser Zeit in den Städten zu entstehen. Auch eine Stadtmauer war kaum vorhanden, sondern meist lediglich ein Wall mit Graben. Der weitaus größte Teil entstand in den folgenden 250 Jahren im Verlauf eines allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs und nachdem die Angriffe aus den Randgebieten des Reiches geendet hatten. In der gleichen Zeit verdoppelte bis verdreifachte sich die westeuropäische Bevölkerung, neue Anbaugebiete wurden erschlossen, neue Landwirtschaftsmethoden angewendet, Geldwirtschaft und Handel ausgedehnt. Die unter diesen Rahmenbedingungen gegründeten späten Städte werden als „Gründungsstädte“ bezeichnet, die meist durch einen Gründungsakt entstanden und entsprechend einem Entwurf planmäßig ausgebaut wurden. Als älteste Stadt dieses Typs gilt Freiburg im Breisgau, das 1118 gegründet wurde und 1120 ein fortschrittliches Stadtrecht erhielt. Weitere Beispiele für bedeutende Gründungen in dieser Zeit sind Leipzig (1150) und Lübeck (1158). Die Zentren des neuen städtischen Aufschwungs lagen in Italien (befördert durch den Orienthandel im Rahmen der Kreuzzüge) und in Flandern, wo sich eine aufstrebende Tuchindustrie entwickelte.
Ab der Stauferzeit begannen Stadtgründungen zunehmend eine strategische Komponente zu bekommen. Die Könige versuchten ebenso wie die Landesherren mit Städten die eigene Einnahmen zu verbessern, Menschen aus konkurrierenden Territorien abzuwerben und durch Landesausbau oder Eroberungen erworbene Gebiete zu sichern. Vor allem im Rahmen der Eroberung slawischer Gebiete im Osten im 14. Jahrhundert kam es zu einer regelrechten Stadtgründungswelle an den Orten ehemals slawischer Siedlungen.
Um 1500, am Beginn der Neuzeit, bestehen als bedeutende Städte, u. a. die Freien Reichsstädte und Hansestädte (Köln mit 40 000 Einwohnern, Augsburg mit etwa 30 000 Einwohnern)
Die mittelalterliche Gründungsstadt ist der weitaus häufigste Typ an Städten in Mitteleuropa. Die Welle der Stadtgründungen verebbte in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts aufgrund der Pestwellen und dem daraus resultierenden Bevölkerungsrückgang. In der Folgezeit wurden nur noch wenige Städte neu gegründet.


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Das Machtgefüge innerhalb der Städte bzw. die Sozialstruktur der mittelalterlichen Stadt
Beginnend im 11. Jahrhundert, begann sich aus der städtischen Grundbesitzer- und Fernhändlerschicht zunächst ein so genanntes „Meliorat“, dann das mittelalterliche Patriziat zu entwickeln. Das Patriziat bildete eine gegen sozialen Aufstieg zunehmend abgeschottete Gruppe, in der es in vielen Städten noch einmal eine Führungsgruppe „ratsfähiger“ Familien gab. Nur aus deren Reihen durften sich Mandatsträger rekrutieren. Später wurden auch Ministeriale, die zunächst von den Stadtherren als Verwaltungsbeamte eingesetzt worden waren, sowie Ritter aus dem Umland in das Patriziat aufgenommen.
Im 13. Jahrhundert begannen verstärkte Konflikte innerhalb der Städte. Dabei zogen sich die Frontlinien zwischen dem Patriziat, das eine größere politische Selbstbestimmung forderte, und den Stadtherren sowie zwischen Patriziat und städtischen Unterschichten. Im 14. und 15. Jahrhundert waren nahezu alle Städte von solchen, auch gewaltsam geführten, Auseinandersetzungen betroffen. Meist endeten diese Kämpfe nicht mit einer grundlegenden Änderung der Stadtverfassung, sondern mit dem Aufrücken der rebellierenden Gruppen in das Patriziat und innerhalb des Patriziats in die ratsfähigen Schichten. Nach außen begannen sich die Städte zunehmend in Bünden zusammenzuschließen, um so mehr politisches und militärisches Gewicht zu erlangen.
Insgesamt lässt sich im Spätmittelalter ein Anwachsen der städtischen Unterschichten feststellen, die oft außerhalb der Stadtmauern lebten. Niedere Arbeiter bildeten in dieser Zeit ebenfalls Zünfte und erhielten ein vermindertes „Kleinbürgerrecht“, das keine politischen Mitbestimmungsrechte umfasste.

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Das Stadtbild
Alle mittelalterlichen Städte hatten einige Merkmale gemeinsam. Das auffallendste war der mächtige Mauerring, der die Stadt vor Feinden (und oft auch vor dem Stadtherrn) schützte und ihr ein burgähnliches Aussehen verlieh. Innen bildete der Markt den Mittelpunkt. Große Städte hatten auch mehrere Marktplätze für verschiedene Waren. Am Markt und in seiner Nähe lagen meist auch die steinernen Häuser der Patrizier, das Rathaus und die Hauptkirche. Die Pracht der Patrizierhäuser und der großen Kirchen stand in Kontrast zu den engen Gassen, wo die Handwerker und die ärmeren Teile der Bevölkerung wohnten. Hier herrschte die Fachwerkbauweise vor. Da in den Städten auch Landwirtschaft betrieben wurde, war es um die Sauberkeit auf den Straßen, die nur selten gepflastert waren und keine Kanalisation besaßen, nicht zum Besten bestellt.
Die drei Hauptprobleme, die sich daraus ergaben waren die Wasserversorgung, die Abfallbeseitigung und die Verschmutzung der Umwelt durch gewerbliche Betätigung.
Auch war die häusliche Wasserversorgung noch weitgehend Privatsache, der Hausmüll wurde auf die Straße geworfen und das Abwasser lief die Gosse hinunter. Die tatsächlichen Lebensumstände waren daher zu dieser Zeit alles andere als sie uns in den Idealbildern aus dieser Zeit überliefert werden. Erst gegen Ende des Spätmittelalters verbesserten sich die Lebensumstände durch öffentliche Grundwasserbrunnen, bessere Trinkwasserleitungen und strengere Auflagen bei der Entsorgung des Abfalls und der gewerblichen Abwässer.
Isoliert in der Stadt wohnten die Juden, die nur wenige Rechte hatten. Da ihnen die meisten Berufe verschlossen waren, ergriffen viele den Beruf des Geldverleihers, was sie bei der Bevölkerung noch unbeliebter machte. Sie durften keinen Grund und Boden erwerben, wurden nicht in die Zünfte aufgenommen und durften kein Amt in der Verwaltung der Stadt bekleiden. Infolge der Kreuzzugsbewegung und der großen Pestepidemie in der Mitte des 14. Jh. kam es wiederholt zu Judenverfolgungen.
 
Häuser in der mittelalterlichen Stadt
In den mittelalterlichen Städten war bei den Bürgerhäusern und Werkstätten - sofern diese nicht ohnehin zusammengezogen waren - hauptsächlich der Fachwerkbau gebräuchlich. So wurden in der Holzskelettbauweise sog. Gefache aus senkrechten, waagrechten und schrägen Balken durch Holzbohlen und Flechtwerk mit Lehmbewurf geschlossen. Nichttragende, dünnere Sprossen stützen Gefache und begrenzen Fenster und Türen. Mit dem Beginn des mehrgeschossigen Hausbaus im 13. Jahrhundert wurden zur Versteifung der Wandkonstruktion Schräghölzer notwendig. Schon im 13./14. Jahrhundert gab es diese Art der Konstruktion in Verbindung mit stockwerkbildenden Elementen. So wurden besonders an der Hausfront vor das eigentliche Gerüst vorragende Stockwerkfassaden gehängt, die reiche Bürger prunkvoll und aufwendig schmücken ließen. Zur Verhinderung der Ausbreitung von Bränden wurden bald Schutzvorschriften erstellt, wonach jedes neue Haus eine Feuermauer an der Seite zum Nachbarhaus haben musste. Außerdem unterstützte die Stadtverwaltung den Bau eines neuen Hauses, indem sie Tonziegel für die Dachdeckung zur Verfügung stellte.
Die Fußböden in den engen, stickigen und dunklen Räumen des Hauses bestanden meistens aus festgestampftem Lehm, erst seit dem 14. Jahrhundert vereinzelt bei reicheren Familien aus Tonfließen. Im Gegensatz dazu hatten vor allem die Häuser der sozialen Unterschicht und das übrige gewöhnliche Volk eine offene Feuerstelle ohne eigenen Rauchabzug. Kleine Fenster wurden mit Fensterläden oder Leinwand verschlossen, Glasfenster sind zwar ab 1353 in Köln nachweisbar, jedoch nur in öffentlichen Gebäuden. Als Einrichtung gab es hauptsächlich nur grob gezimmerte Möbel und einfache Liegeflächen aus Stroh und Fell als Bett.
Wohn- und Arbeitsstätte der Bürger fielen in ein Haus zusammen. Verkauft wurde auf den heruntergeklappten Fensterläden zur Straße hin, wo sich auch die Werkstätten, Kontore und Warenlager befanden. Dahinter lag die Küche. Im Obergeschoss waren Schlafkammern eingerichtet. Die Unterschicht war in enge, schmutzige und schlechte Räume (wenn überhaupt) eingepfercht.
Ebenso fand man in solchen Räumen auch dementsprechend schlechte Arbeitsverhältnisse vor, obwohl oft den Handwerkern selbst nur die Gerätschaften gehörten, während die Produktionsstätte Gemeinschaftseigentum der Zünfte war. Diese besaßen auch eigene Zunfthäuser. Solche Gesellschafts- und Verwaltungsbauten der Handwerkerzünfte und Kaufmannsgilden mit einem großen Saal für Versammlungen und Festlichkeiten, Büroräumen, Lager- und Schauräumen gab es seit dem späteren Mittelalter. Besonders aufwendig waren die Gewandhäuser der Tuchmacher.
Handwerkerhäuser waren den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes und der Lagerhaltung angepasst. So waren die Häuser der Gerber und Färber oft an einem Flusslauf zusammengefasst und hatten diesem zugewandt breite Türöffnungen bzw. Ladetore.
Bürgerhäuser waren Werkstatt, Wohn-, Geschäfts- und Speicherhaus gleichzeitig. Seit dem späten Mittelalter wohnten hier neben den Eigentümern mit Familie und Gesindel auch Mieter und Untermieter, meistens in sehr schlechten Wohnverhältnissen.
Gaststätten und Gasthäuser bestanden in der Grundausstattung aus der Küche und einem Gastraum. Erst seit dem späten Mittelalter entwickelten sich aus Gasthäusern, Tavernen, Weinstuben, Ausschanklokale der Brauereien, Ratskeller und andere Schenken. So gab es z.B. die Seefahrtshäuser der Hanse, die auch Unterkunft anboten.
 
Wirtschaftsstruktur der mittelalterlichen Stadt
Die Stadt und das Umland waren, anders als heute, stark voneinander abgegrenzt. Die räumliche Trennung entsprach auch der wirtschaftlichen Trennung. Das Umland versorgte die Stadt mit Nahrung und Rohstoffen (primärer Sektor) und die Stadt versorgte das Umland mit handwerklichen Erzeugnissen und Dienstleistungen (sekundärer und tertiärer Sektor).
Wichtig für das Entstehen und die Entwicklung der Städte war das Marktwesen. Siedlungen, an denen ein Markt stattfand, waren oft Vorformen für die Bildung von Städten, da sich dort Händler und Handwerker niederließen und mit dem Bedürfnis nach Regeln für die Handelsabwicklung das Rechtswesen ausgebaut wurde. Dieses Marktrecht war eine Quelle für die Entwicklung des spezifischen Stadtrechts. Dabei waren Wochenmärkte als kontinuierliche Händlertreffpunkt bedeutender als Jahrmärkte, die meist in Bischofsstädten zum Patronatsfest angesiedelt waren. Allerdings entwickelte sich nicht aus jeder Marktsiedlung eine Stadt. Im linksrheinischen Gebiet befanden sich diese Märkte zunächst vor allem dort, wo sich bereits in der Römerzeit Händler getroffen hatten. Im Osten waren Märkte erheblich seltener, entstanden meist erst im Früh- oder Hochmittelalter und zogen erheblich häufiger Stadtgründungen nach sich als im Westen.
Unter den Merowingern und Karolingern wurden in der Regel römische Märkte fortgeführt, aber nur wenige neue gegründet. Die Karolinger begannen aber mit der rechtlichen Regelung des Marktwesens, indem sie das Münzwesen reformierten, Marktrechte zu vergeben begannen und die Grafen zu Aufsehern über die Märkte sowie die damit verbundenen Zölle bestimmten. Darüber hinaus gab es vor allem Lebensmittelhandel außerhalb der Märkte und Märkte, die von einzelnen Grundherren ohne ausdrückliche königliche Erlaubnis betrieben wurden. Unter den Karolingern begann sich das Marktwesen nach Osten auszudehnen, insbesondere im Sklavenhandel mit Awaren und Slawen. Sächsische Burgen und Häfen erlangten verstärkte Bedeutung als Handelsplätze.
Unter Ottonen und Saliern begann sich das königliche Marktregal durchzusetzen. Am Ende der ottonischen Epoche war Handel, der über Lebensmittel hinausging, praktisch nicht mehr außerhalb königlich bewilligter Märkte möglich. Unter Otto dem Großen begann das Marktrecht, insbesondere der Marktfrieden, zum persönlichen Schutzrecht für Händler und Kunden zu werden, die sich auf dem Weg zu einem Markt befanden. Unter den Ottonen stieg die Anzahl der erteilten Marktrechte sprunghaft an. Zunächst gründeten vor allem Klöster, ab dem 12. Jahrhundert auch Landesherren verstärkt Märkte und erhielten dafür die königliche Bewilligung. Viele Städte hatten das Stapelrecht, ein Privileg, das Fernhändler zwang, ihre Waren zum Verkauf anzubieten, und leiteten die Fernhandelswege durch ihre Stadt.
Das städtische Handwerk organisierte sich in Kleinbetrieben mit einem Meister und ein bis zwei Gesellen, deutlich seltener mit fünf oder mehr Gesellen. Oft betrieben Handwerker zusätzlich Landwirtschaft. Zudem arbeiteten nicht alle ausschließlich für den freien Markt. Viele waren, vor allem im frühen Mittelalter an einen adligen Haushalt gebunden, für den sie produzierten. Die Handwerkszünfte regulierten das Wirtschaftsgeschehen, indem sie die Zahl der Handwerker und damit die Konkurrenz begrenzten, neue Produktionsmethoden verboten, Rohstoffversorgung, Herstellungs- und Verkaufsbedingung und Preise festlegten. Zudem kamen ihnen militärische, religiöse und soziale Funktionen zu. Im Spätmittelalter entwickelte sich aber ein Übergang zur arbeitsteiligen Massenproduktion, in die auch neue Techniken Einzug hielten.

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Das Recht in der mittelalterlichen Stadt
Die rechtliche Stellung der mittelalterlichen Stadt war geprägt von ihrem Status als freie Reichsstadt oder Fürstenstadt, wobei der genaue Status sehr unterschiedlich sein konnte. Generell hatten die Städte das Bestreben, sich von der Herrschaft der Stadtherren, der in ihr residierenden Bischöfe und Burgvögte (vgl. Nürnberg) zu befreien, was ihnen mehr oder weniger erfolgreich gelang. Bei den Gründungsstädten wurden diese Freiheiten, um die ältere Städte oft lange kämpften, bereits im Stadtrecht zur Gründung verankert. Viele Städte wurden durch Handel und Handwerk sehr reich und konnten sich dadurch lange gegenüber den Stadtherren behaupten, die Städte gerne aus wirtschaftlichen und militärischen Gründen unter ihre Kontrolle bringen wollten. Die mittelalterliche Stadt stand damit in scharfer Konkurrenz zu den weltlichen und geistlichen Territorialherrschaften. In Gebieten mit starker Territorialherrschaft hatten es die Städte schwer, sich zu behaupten, so gab es im bayerischen Stammland mit Regensburg nur eine Reichsstadt, die um ihren Status kämpfen musste. Im territorial zersplitterten Franken und Oberschwaben entstanden mächtige Reichsstädte wie Nürnberg, Rothenburg, Augsburg oder Reutlingen und im Norden waren die Hansestädte wie Lübeck, Bremen, Hamburg und Rostock starke Wirtschaftsstandorte.
Grundlage der inneren Rechtsstruktur der mittelalterlichen Städte war der städtische Friede. Dieser Zustand garantierter Gewaltlosigkeit entwickelte sich bei älteren Städten aus dem Friedensrecht der städtischen Keimzelle, dem Markt- oder Burgfrieden. Bei planmäßigen Stadtgründungen des Hoch- und Spätmittelalters wurde der Stadtfrieden meist bei der Gründung festgeschrieben. Ursprünglich war die Garantie dieses Friedens die wichtigste rechtliche Funktion des Stadtherren. Mit der zunehmenden Bedeutung der Bürgerschaft als eigenständige Macht mit politischen Strukturen wurde sie die Trägerin des Friedens, was eine Voraussetzung für die Emanzipation den Stadtherren gegenüber darstellte. Der Friedensbruch wurde als Bruch des Bürgereides verstanden und entsprechend streng bestraft, auch wenn beispielsweise die Verletzungen als Folge eines Angriffs nur gering waren. Zudem waren Bürger zur Verbrechensverfolgung angehalten. Um wichtige Gebäude wie das Rathaus gab es meist zusätzliche Friedensbezirke mit verschärften Bestimmungen. Häufig wurden nächtliche Ausgangsverbote oder -beschränkungen erlassen. Im Spätmittelalter begannen sich die städtische Friedensordnung und die städtische Gerichtsbarkeit ins Umland auszudehnen. Die Städte waren zudem wichtige Träger der Landfriedensbewegung des 12. Jahrhunderts.
Zweites Rechtsprinzip war die städtische Freiheit. Leibeigene oder Hörige, die in die Stadtgemeinschaft aufgenommen wurden, erlangten die persönliche Freiheit. Dieses Recht war ursprünglich von den Stadtherren gewährt worden, um die Zuwanderung in die Städte und deren Funktion als Wirtschaftszentren zu stärken. Ähnliche Freiheitsrechte wurden auch in Regionen gewährt, in denen Land urbar gemacht und dazu Bauern angelockt werden sollten. Viele Städte stellten allerdings Hürden für die Aufnahme in ihre Gemeinschaft auf, um die Konflikte mit den umliegenden Landesherren wegen der Abwerbung von Untertanen zu verringern. Das städtische Freiheitsrecht umfasste auch die Gleichheit aller Bürger vor Gericht. Bei weitem nicht alle Bewohner einer Stadt genossen das volle Bürgerrecht und damit die volle städtische Freiheit. Die Stadt selbst konnte in ihrem Umland auch Hörige haben.
Insbesondere im Verlauf der Emanzipation von den Stadtherren organisierten Städte auch das eigene Wach- und Verteidigungswesen. Zentrales Element war die Stadtmauer, zu deren Instandhaltung und ständigen Besetzung die Bürger verpflichtet waren. Im Kriegsfall waren alle arbeitsfähigen Männer der Einwohnerschaft zum Verteidigungsdienst verpflichtet. Die Waffen wurden selbst bezahlt. Im Gegenzug musste die Stadt gefangen genommene Kämpfer der eigenen Seite auslösen. Die Oberschicht stellt die Kavallerie, das städtische Schützencorps wurde zunehmend auch als Polizeitruppe eingesetzte. Für ärmere Einwohner wurden in Zeughäusern Waffen gelagert. An der Verteidigung waren auch verbündete Adlige, Hörige der Stadt und Söldner beteiligt. Ab dem 14. Jahrhundert entzogen sich wohlhabende Bürger zunehmend ihrer Verteidigungspflicht, indem sie Ersatzmannen stellten. Zunehmend wurden besoldete Wächter und Stadtknechte eingesetzt.
Die innere Rechtsstruktur der Städte unterschied sich erheblich von der des Umlands. Es umfasste die verliehenen Rechte und Freiheiten, beispielsweise Marktprivilegien, Münzrecht, Zoll, Steuer- oder Wehrhoheit, und wurde im Verlauf der Entwicklung durch verschiedene Gewohnheitsrechte ergänzt und verändert.
Das städtische Recht wurde in Statuten niedergeschrieben. Diese Rechtssammlungen wurde oft „Willküren“ genannt: Rechte, die nicht altherbebracht waren, sondern aus einem bewussten Willensakt gewählt, also „gekürt“, wurden. Wer den Bürgereid leistete, unterwarf sich damit auch den Willküren.
Vor allem in den Neugründungswellen des Spätmittelalters bildeten sich „Stadtrechtsfamilien“. Bei Neugründungen von Städten wurden die Rechtsordnungen bereits bestehender Städte übernommen, so wurde das Deutsche Recht in den Städten von Mittel- und Osteuropa übernommen.


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Politik in der mittelalterlichen Stadt
Zunächst wurden die Städte direkt vom jeweiligen Stadtherren und seinen Beamten beherrscht. Im 12. Jahrhundert begannen nach dem Vorbild der Städte der Lombardei diese Beamte zunehmend zu verselbstständigen und aus den Familien des Patriziats zu rekrutieren. Bis zum 13. Jahrhunderts gab es Stadträte in nahezu allen Städten. Parallel begann ein Prozess der Übertragung von Rechten vom Stadtherren auf den Stadtrat. Diese Rechte wurden nicht mehr im Auftrag des Stadtherren sondern verstärkt aus dem eigenen Machtanspruch des Stadtrats heraus beansprucht, der sich aus der im Bürgereid vereinten Bürgerschaft speiste. Nach den Ständekämpfen des 13. Jahrhunderts war dieser Prozess im 14. Jahrhundert weitgehend abgeschlossen und die Stadträte hatten sich als Regierung der Städte aus eigener Macht etabliert. Im 15. Jahrhundert bildeten sich spezialisierte Ratsausschüsse. Neben politischen Entscheidungen reglementierte der Stadtrat auch die städtische Wirtschaft und legte Warenpreise fest. Auch die Niedere Gerichtsbarkeit ging vom bevollmächtigten Schultheiß des Stadtherren an den Rat über. Etwas langsamer und nicht überalle folgte diese Entwicklung auch für die Blutgerichtsbarkeit, die gelegentlich an den Stadtrichter oder Bürgermeister persönlich weitergegeben wurde.
Die Wahlen zum Stadtrat waren sehr unterschiedlich gestaltet. Anfangs wurde der Rat von der Bürgerschaft für kurze Perioden gewählt. Die Amtszeiten weiteten sich aber immer mehr aus, teilweise bis zur Wahl auf Lebenszeit. Meist umfasste der Rat 12, 24 oder 36 Mitglieder, vor allem im Spätmittelalter kam es aber zur Vergrößerung dieser Zahl, in Extremfällen auf bis zu 300 Mitglieder. Ab dem Ende des 15. Jahrhunderts kam die Bezahlung des vormals ehrenamtlichen Ratsamtes auf.
Neben der Teilnahme an Ratssitzungen, in denen politische Entscheidungen gefällt wurde, bekamen einzelne Ratsmitglieder auch Ämter, diplomatische oder militärische Aufgaben übertragen. Diese Ämter wurden meist jährlich unter den Ratsmitgliedern verteilt. Erst im 15. Jahrhundert kamen längere Amtsperioden auf. Daneben gab es Dienstämter, deren Inhaber keine Ratsmitglieder waren und von der Stadt besoldet wurden. Mit dem Zuwachs des Schriftverkehrs wurden Ratskanzleien eingerichtet, in denen meist Kleriker arbeiteten, später auch Juristen als rechtliche Berater.

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